Rennablauf
Jede Etappe wird neutralisiert gestartet. Die Rennfreigabe erfolgt durch die Rennleitung. Für jede Etappe ist ein Zielschluss definiert. Während des gesamten Rennverlaufs gilt ausnahmslos die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes. Die Rechtsfahrordnung ist jederzeit einzuhalten.
Das Verlassen der vorgegebenen Strecke, Abkürzungen oder Kurvenschneiden sind nicht zulässig und können zu Verwarnungen und sogar zur Disqualifikation führen.
Die Teilnehmer sind auf der gesamten Strecke (alle acht Etappen, Start bis Zieleinlauf) zum Tragen eines geprüften Helmes (TÜV, CE, ANSI SNEL) verpflichtet.
Streckensicherung
Neben einem Führungs- und Schlussfahrzeug wird das Rennen durch zahlreiche weitere Begleitfahrzeuge gesichert. Die Begleitfahrzeuge sind mit gelbem Drehlicht ausgestattet und sichern nach Möglichkeit Gruppen von vorne bzw. Einzelathleten nach hinten ab. Die Streckensicherung erfolgt teilweise durch beeidete Straßenaufsichtsorgane mit der Befugnis den Verkehr zu regeln.
Private Begleitfahrzeuge sind während des gesamten Rennverlaufs ausnahmslos verboten.
Während des gesamten Veranstaltungszeitraumes (Etappenstart bis Etappenende jeder einzelnen Etappe) ist den Anweisungen des Personals des Veranstalters Folge zu leisten.
Zeitnehmung
Die Zeitnehmung erfolgt mittels Transponder. Jeder Teilnehmer ist für die korrekte Anbringung selbst verantwortlich. Ausgewertet werden Tagesetappenzeiten sowie die Gesamtzeit. Pro Etappe können bis zu drei Zwischenzeitnehmungspunkte gesetzt werden. Die Zwischenzeiten dienen primär als Durchgangskontrolle.
Die Etappenergebnisse werden nach Etappenende am jeweiligen Zielort öffentlich ausgehängt.
Neben dem Zeitnehmungschip sind auch die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern (Rücken, Helm, Rahmen) während des gesamten Rennverlaufs gut sichtbar anzubringen.
Verpflegung
Pro Etappe steht je nach Distanz zumindest eine Verpflegungsstelle zur Verfügung. Die Verpflegungsstellen sind jeweils gekennzeichnet, wobei zur Aufnahme von Verpflegung in jedem Fall angehalten werden muss.
Die Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für ihre Verpflegung verantwortlich.
Es ist den Teilnehmern untersagt, Abfälle an der Strecke zu hinterlassen. Zuwiderhandeln kann mit Verwarnungen und im Wiederholungsfall mit Disqualifikation geahndet werden. Für etwaige durch ihn verursachte Kosten für Reinigung hat der Teilnehmer aufzukommen.
Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist im Rahmen von “PEAKBREAK” verpflichtet, sein Fahrrad laufend auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheitsmängel zu überprüfen. Insbesondere Bremsen und für die Verkehrssicherheit relevante Bauteile sind zu überprüfen. Vor dem Start jeder Etappe können die Fahrräder vom Veranstalter auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen werden.
Die Teilnahme an PEAKBREAK ist ausschließlich mit für den Straßenverkehr zugelassenen Rennrädern möglich.
Nicht zulässig sind nachstehende Ausrüstungsteile und Sportgeräte:
a. Lenkeraufsätze jeglicher Bauart
b. Liegeräder, Einräder und Handbikes jeglicher Art (Ausnahmegenehmigung nach Absprache mit dem Veranstalter möglich)
c. Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker;
d. Packtaschen und Fahrradanhänger jeglicher Art, ausdrücklich zulässig sind Satteltaschen
e. Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
f. Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Metall, etc.
Haftung
Die Teilnahme an “PEAKBREAK” erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Alter
Teilnahmeberechtigt an PEAKBREAK sind grundsätzlich ausschließlich Athleten mit vollendetem 17. Lebensjahr.